Möchten Sie auch nach Schalterschluss in der Bibliothek verweilen? Oder ziehen Sie es vor, Ihren ersten Morgenkaffee im Zetter-Café zu geniessen? Mit Open Library ist dies möglich, von Montag bis Samstag, von 07:00 bis 22:00.

Voraussetzung für die Nutzung von Open Library

Alle Personen, die einen gültigen Bibliotheksausweis der Zentralbibliothek Solothurn besitzen, können die Open Library nutzen. Der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar.

Zutritt zur Open Library

Ausserhalb der Schalteröffnungszeiten registrieren Sie sich mit Ihrem Bibliotheksausweis am Eintrittspanel beim Haupteingang.


Verfügbare Services

In der Open Library können Sie alle Angebote nutzen, für die Sie kein Personal benötigen: Arbeitsplätze, Kopierer, Kaffeeautomaten, Katalog- und Internet-PCs usw.

Für Medien aus dem Freihandbereich oder aus dem Abholregal können Sie die Selbstausleihe benutzen.

Für bibliothekarische Auskünfte, Support bei technischen Problemen, Neueinschreibungen oder Magazinbestellungen sind wir innerhalb der Schalteröffnungszeiten für Sie da.

 

Probleme beim Zutritt

Ist der Zutritt nicht möglich, überprüfen Sie bitte zunächst, ob Sie den offiziellen Bibliotheksausweis der ZBS verwenden.

Falls Ihr Konto z.B. wegen offener Gebühren gesperrt ist, können Sie die Open Library nicht nutzen.

In solchen Fällen melden Sie sich bitte während der Schalteröffnungszeiten beim Bibliothekspersonal.

 

Alarmsignal beim Verlassen der Bibliothek

Falls beim Verlassen der Bibliothek ein Alarmsignal ertönt, überprüfen Sie bitte, ob Sie alle Medien verbucht haben. Wenn alle Medien verbucht sind, können Sie die Bibliothek verlassen.

 

Wichtige Hinweise

Während der Open-Library-Zeiten läuft aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung. Mit Ihrem Eintritt in die Open Library zeigen Sie sich damit einverstanden, dass Videoaufnahmen von Ihnen gemacht und diese aufgezeichnet werden. Die Aufnahmen werden regelmässig gelöscht.

Spätestens um 22:00 muss die Bibliothek verlassen werden.  Dies wird durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert.

Vandalismus oder sonstige Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht.

Weitere Informationen finden Sie in der Benutzungsordnung der ZBS.